Schornsteinfegermeister


Brandschutzbeauftragter (HWK)

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit


Jörg Brusius
Schornsteinfegermeister
Bahnhofstr. 8
54492 Zeltingen-Rachtig
Deutschland

Telefon:
+49 6532 9557269
Telefax:
+49 6532 9557268
Mobil:
0151-17605066
E-Mail:



Energienews


06.04.2018

Mängel: Wie bemisst sich eine „angemessene Frist“?

In Nordrhein-Westfalen stritten ein Bauherr und eine Firma für Haustechnik über diese Frage. Unter anderem ging es um eine defekte Heizungsanlage, tropfende Wasserhähne und andere Mängel, die nachgebessert werden sollten – insgesamt ein komplexes Problembild. Am 27. Dezember forderte der Bauherr vom Handwerker eine Nachbesserung bis zum 7. Januar. Dem kam die Firma nicht nach.

Die Justiz hielt diese Frist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für zu kurz. Eine Woche mehr und damit insgesamt 17 Tage wären im konkreten Fall nötig gewesen. Die eingeräumte Frist müsse „so bemessen sein“, dass der Schuldner „unter größten Anstrengungen“ in der Lage sei, seine Fehler zu korrigieren, hieß es im Urteil. „Intensive Kontaktaufnahmeversuche“ des Unternehmers zum Bauherrn gehörten dazu. Aber auch der Auftraggeber müsse sich kooperationsbereit zeigen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-21 U 180/15)




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater